Unser Hygienekonzept (28.11.21)

Hygienekonzept der Tischtennisabteilung des FVP Maximiliansau

Grundlage für dieses Hygienekonzept sind die jeweils aktuellen Vorgaben des Landes sowie die Empfehlungen und Hinweise des DTTB.

Hinweis besonders für die Gastmannschaften, ggf. vor dem Spiel überprüfen:

Dieses Konzept sowie eventuelle Überarbeitungen finden sich auf unserer Homepage www.fvpm-tt.de.

Abstand und Personenanzahl

Der Eingang erfolgt durch die übliche Tür (der linke der beiden Haupteingänge bei Blick auf das Gebäude) und den gekennzeichneten Weg entlang.

Entsprechend der 28. CoBeLVO dürfen sich nur noch genesene und geimpfte Personen, vor Ort getestete ungeimpfte Jugendliche (12-17) sowie ungeimpfte Kinder (bis 12 Jahre und 3 Monate) ohne zusätzlichen Test in der Halle aufhalten.

Zur besseren Übersicht und Abstandsgewährleistung werden pro Hallenteil bis zu 4 Tische aufgebaut, beim Sport ist der Abstand von 3m durch den Tisch gewährleistet, beim Doppel immerhin ca. 1,5m (Schlagarm). Vor und nach der Ausübung des Sports wird auf den Abstand von 1,5m geachtet, weshalb auch auf Händeschütteln etc. verzichtet wird.

Einlass und Kontaktverfolgung

Generell wird die Halle auf eigenes Risiko betreten, wir bitten jedoch auch im Sinne aller auf Rücksichtnahme und ggf. die Kommunikation besonderer Umstände.

Zur Kontaktnachverfolgung werden die Namen und Kontaktdaten der anwesenden Personen auf einer Anwesenheitsliste dokumentiert sowie der 2G-Status kontrolliert (gerne per QR-Code). Bei Vereinsmitgliedern, deren Kontaktdaten und 2G-Status bekannt sind, genügt ein Anwesenheitsvermerk.

Zuschauer*innen und Spieler*innen von Gastmannschaften sind unter denselben Voraussetzungen willkommen; es wäre toll, wenn diese bereits ein ausgefülltes Formular mitbrächten.

Hygienemaßnahmen und Räumlichkeiten

Häufiges Händewaschen wird generell empfohlen, besonders jedoch beim Betreten der Halle sowie vor und nach dem Kontakt gemeinsam genutzter Gegenstände (Auf- und Abbau, Zählgerät, …). Zudem steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht, jedoch nicht beim Sport, der Lebensmittelaufnahme, dem Duschen sowie auf Sitz- oder Stehplätzen (inklusive Schiedsrichter und Bank).

Umkleideräume und Duschen dürfen unter Wahrung des Abstandsgebots genutzt werden.

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